🏛️ Amtliches Dokument - Für Jobcenter/Sozialamt

Zusammenlegungsbescheinigung

Nach § 22 SGB II für Wohngeld

Offizielle Bescheinigung zur Zusammenlegung von Wohnräumen für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

👤 Antragsstellende Person (Leistungsempfänger)

🏠 Wohnungsdaten (Gesamtwohnung)

đź”— Zusammengelegte Zimmer

Hinweis: Geben Sie hier die Zimmer an, die zu einer Einheit zusammengelegt wurden und gemeinsam vom Antragsteller genutzt werden.

Zimmer 1

📝 Vermieter/Eigentümer Bestätigung

đź“… Angaben zur Zusammenlegung

👥 Weitere Personen in der Wohnung

✅ Rechtliche Erklärungen

🏛️ Rechtliche Grundlagen

§ 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Bei Personen, die in einer Wohnung leben, ist eine Zusammenlegung von Wohnräumen möglich, wenn diese eine functional economic Einheit bilden.

Voraussetzungen fĂĽr Zusammenlegung

  • Die zusammengelegten Räume mĂĽssen eine funktionale Einheit bilden
  • Die Zusammenlegung muss dauerhaft angelegt sein
  • Es muss ein angemessenes Wohnverhältnis vorliegen
  • Die Kosten mĂĽssen angemessen und angemessen verteilt sein

Anforderungen an die Bescheinigung

Die Zusammenlegungsbescheinigung muss folgende Informationen enthalten:

  • Genaue Beschreibung der zusammengelegten Räume
  • Flächenangaben und Kostenverteilung
  • BegrĂĽndung der Zusammenlegung
  • Bestätigung durch den Vermieter/EigentĂĽmer
  • Datum und Unterschrift

Wichtige Hinweise

⚠️ Achtung: Diese Bescheinigung dient der Vorlage beim zuständigen Jobcenter. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung der Zusammenlegung und die Höhe der Leistungen trifft allein das Jobcenter. Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 263 StGB - Betrug).