Offizielle Bescheinigung zur Zusammenlegung von Wohnräumen für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Bei Personen, die in einer Wohnung leben, ist eine Zusammenlegung von Wohnräumen möglich, wenn diese eine functional economic Einheit bilden.
Die Zusammenlegungsbescheinigung muss folgende Informationen enthalten:
⚠️ Achtung: Diese Bescheinigung dient der Vorlage beim zuständigen Jobcenter. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung der Zusammenlegung und die Höhe der Leistungen trifft allein das Jobcenter. Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 263 StGB - Betrug).